Private Sachversicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Natürlich war es keine Absicht. Aber das ändert leider nichts an den Folgen, wenn Sie durch eine kleine Unachtsamkeit einen großen Sachschaden verursacht haben oder gar Personen verletzt worden sind.

Vielleicht haben Sie jemandem die Vorfahrt genommen oder die noch heiße Asche leider doch in die Mülltonne geschüttet – und schon kann ein Folgeschaden sogar in Millionenhöhe entstehen.

Darum brauchen Sie nicht über das „ob“ nachdenken, eine private Haftpflichtversicherung muss sein. Was nicht sein muss, ist gleich beim erstbesten Angebot zuzugreifen.

Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, Anbieter und Leistungen zu vergleichen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Im Bereich der privaten Sachversicherungen beraten wir Sie gerne auch zu folgenden Themen:

Jeder ist für alle Arten Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar. Egal ob der Schaden durch Leichtsinn, Missgeschick oder Unachtsamkeit entstanden ist.

Das kann schnell teuer werden, schon durch einen Vorfahrtsfehler oder eine achtlos weggeworfene Zigarette können Folgeschäden in Millionenhöhe entstehen.

Darum gehört eine private Haftpflichtversicherung unbedingt zur Standardabsicherung.

Aber auch der Kratzer in Nachbars Auto oder der Rotweinfleck im Teppich können Fälle für die Haftpflichtversicherung sein.

Mit ihr decken Sie nicht nur die Gefahren des täglichen Lebens ab: Der Versicherer prüft zudem die Rechtslage, begleitet gerechtfertigte Ansprüche Dritter und wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.

Die private Haftpflichtversicherung bietet eine umfassende Absicherung für Sie und Ihre Familie.

Katzen, Vögel oder Kaninchen sind im Allgemeinen klein und niedlich, verursachen auch nur selten große Schäden und diese sind durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt.

Bei größeren Tieren ist das anders: Hunde, Pferde, Esel oder Rinder können manchmal unberechenbar sein und sind darum auch aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Aber als Hunde- oder Pferdebesitzer haften Sie für Ihre Tiere in unbegrenzter Höhe, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Darum sollten Sie eine Tierhalterhaftpflicht unbedingt abschließen, in einigen Bundesländern ist das sogar vorgeschrieben.

Aus gutem Grund: Die Behandlungskosten für einen Hundebiss oder der durch ein Pferd verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden.

Es kann so schnell passieren: Ihr Hund jagt einem Ball hinterher, rennt über die Straße, ein Fahrradfahrer weicht aus und stürzt.

Die Behandlungskosten, ein neues Fahrrad sowie möglicherweise Verdienstausfall des Geschädigten, das alles kann richtig teuer werden. Und als Hundebesitzer sind Sie voll haftbar.

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen diese Kosten absichern, und das sollten Sie auch tun.

Die Versicherung greift übrigens auch bei Personen- oder Sachschäden, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings nicht.

Als Pferdehalter haften Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd anrichtet. Und das kann teuer werden: Wenn Ihr Pferd ausreißt und einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht, sind Sie dafür haftbar.

Auch wenn Sie gar keine Schuld haben. Darum ist eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, damit die Schadenersatzansprüche abgesichert sind.

Informieren Sie sich im Vorfeld: Bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Mehrere Pferdehalter aus einem Verein können auch von Gruppenversicherungen profitieren.

Wenn Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Pferd so schwer krank ist, dass eine Operation notwendig ist, dann wollen Sie natürlich alles tun, um Ihrem Tier zu helfen.

Andererseits kann eine Operation schnell 1000 Euro oder noch mehr kosten, die von der regulären Tierkrankenversicherung nicht übernommen werden.

Für solche Fälle bietet es sich an, rechtzeitig eine sogenannte Tier-OP-Versicherung abzuschließen.

Sie übernimmt die Kosten für die Operation als auch für die klinische Vor- und Nachsorge. Die Höhe der Beiträge für eine Tier-OP-Versicherung hängen unter anderem von Rasse, Art und Alter des Tieres ab.

Streit gibt es immer mal, und manchmal landet er auch vor Gericht. Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Verkehr: Kündigungen von Arbeits- oder Mietverhältnissen, Verwicklung in einen Verkehrsunfall oder ein ausufernder Nachbarschaftsstreit – selbst wenn Sie Recht haben, heißt es noch nicht, dass Sie auch Recht bekommen.

Also nehmen Sie sich anwaltliche Hilfe oder es kommt zu einem Gerichtsprozess, dann kann guter Rat teuer werden.

Eine Rechtschutzversicherung sichert Sie ab. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt sie Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

Diese summieren sich schnell auf hohe Beträge – und selbst wenn Sie einen Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben, wenn zum Beispiel Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Bei Teilerfolgen oder Vergleichen werden häufig die Kosten aufgeteilt. Ihre Rechtsschutzversicherung sorgt mit Fachkenntnissen dafür, dass Sie ohne finanzielles Risiko Ihr Recht bekommen.

Als Immobilienbesitzer können Sie auf eine Wohngebäudeversicherung nicht verzichten, die Sie bei Beschädigung oder Zerstörung Ihres Eigenheims absichert. Das kann schneller passieren als man denkt: Ein Sturm deckt das Dach ab oder ein Wasserrohrbruch setzt alles unter Wasser – solche Fälle können Sie finanziell schnell an Ihre Grenzen bringen.

Darum sorgen Sie mit einer Wohngebäudeversicherung umfassend vor, die Sie bei Feuer-, Sturm-, Frost-, Hagel- und Leitungswasserschäden schützt.

Abgesichert sind das Wohngebäude sowie Nebengebäude wie Garagen oder Geräteschuppen. Außerdem alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Einbauküchen oder -schränke.

Der Hausrat ist allerdings nicht mit versichert, darum sollten Sie in jedem Fall eine separate Hausratversicherung abschließen.

Wenn es brennt oder Sie in Ihrem Haus einen Wasserschaden haben, dann brauchen Sie neben der Wohngebäudeversicherung auch unbedingt eine Hausratversicherung, die beschädigte oder gestohlene Sachen „in gleicher Art und Güte“ ersetzt.

Zur Einrichtung gehören auch Teppiche, elektrische Geräte, Gartengeräte, Haustiere und Bargeld bis 1000 Euro. Der Versicherer erstattet im Allgemeinen den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder entwendeten Hausrats.

Wenn also bei einem Totalschaden die Neueinrichtung Ihrer Immobilie finanziell Schwierigkeiten bereiten würde, sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen.

Und zwar in ausreichender Höhe: Stellt sich im Schadensfall eine Unterversicherung heraus, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen und nur einen Teil des Schadens ersetzen.

Die Stufen vor der Haustür sind schneebedeckt und jemand rutscht darauf aus. Oder auf dem nassen Laub, das auf der Auffahrt liegt.

Oder ein Dachziegel fällt runter und landet auf dem Autodach des Nachbarn.

Solche Schäden sind häufiger als gedacht, schnell kann durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn ein Millionenschaden entstehen.

Darum sollten Hausbesitzer und Grundstückseigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, die insbesondere Schäden als Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht abdeckt.

Abgesichert sind auch die Schäden, die von beauftragten Personen wie Hausmeister oder Reinigungspersonal verursacht werden.

Vielen Hauseigentümern ist nicht bewusst, dass sie auch für das Erdreich und Grundwasser unter ihrem Grundstück verantwortlich sind.

Wenn Sie zum Beispiel einen Öltank haben und durch ein Leck Heizöl ins Erdreich gelangt, dann sind Sie haftbar und müssen für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen.

Vor den finanziellen Folgen können Sie sich mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützen, die die Kosten von Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt.

Nicht selten übersteigt der Schaden eine Million Euro, darum sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen.

Scherben bringen Glück, aber bei Glasscherben im eigenen Haus hört der Spaß meistens auf: Wintergarten, Panoramafenster oder Duschkabinen können schnell mal zu Bruch gehen, und dann kann es teuer werden.

Es sei denn, Sie haben eine Glasversicherung: Sie ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben, je nach Versicherungspaket auch Schäden an Spiegeln oder Cerankochfeldern.

Die Beitragshöhe zur Glasversicherung wird nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern bemessen.

Wichtig ist, dass die Entsorgung des beschädigten Glases – für die vielleicht ein Gerüst erforderlich ist – in Ihrer Versicherung enthalten ist.

Brand, Blitzschlag oder Explosion – ein Feuer kann hohe Schäden verursachen. Und zwar nicht nur den Brandschaden selbst, es können auch Schäden durch den Einsatz von Löschwasser entstehen sowie Kosten für Aufräum- und Entsorgungstätigkeiten.

Bei Mietern und Immobilienbesitzern ist im Allgemeinen eine Feuerversicherung im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. Sie können diese aber auch als eigenen Vertrag abschließen.

Für Gewerbe und Industrie ist eine Feuerversicherung existenziell, sie sollte auf die Gegebenheiten zugeschnitten werden.

Bei manchen Unternehmen reicht es vielleicht, nur das Gebäude mit den Einbauten zu versichern, bei anderen sollten zum Beispiel der Ersatz fremder Gegenstände oder ein Betriebsausfall mitversichert werden.

Eine Photovoltaikanlage ist ständig vielen Gefahren ausgesetzt. Fällt beispielsweise die elektronische Steuerung einer Anlage aus oder werden die Solarmodule durch Hagelschlag beschädigt, ist die Stromproduktion erheblich gestört, es kann sogar zu einem Totalausfall kommen.

Viele Hausbesitzer haben Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf ihrem Hausdach installiert, kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der bestehenden Gebäudeversicherung abgesichert.

Anlagen auf Gewerbebetrieben und Freiflächenanlagen benötigen jedoch eine eigene Versicherung. Diese entschädigen – je nach Vertrag – auch für Schäden durch Bedienfehler, Sabotage, Kurzschuss oder Marderbiss an Stromleitungen.

Beim Abschuss einer Photovoltaikversicherung sollten Sie auf jeden Fall den Haftpflichtschutz sorgfältig prüfen, falls zum Beispiel mal ein Solarmodul vom Dach geweht wird und auf ein Auto fällt.